Jeder Fahrgast benutzt diese Sportanlage auf eigene Gefahr, in geeigneter Kleidung und nicht unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen. Unverantwortliches Verhalten kann zu schweren Verletzungen führen. Immer rechtzeitig bremsen und am Ende der Strecke mit Gehgeschwindigkeit an das Bremsband heranfahren.
Sie müssen Ihre Geschwindigkeit so kontrollieren, dass weder Sie selbst noch andere gefährdet werden. Halten Sie mindestens 25 m Abstand zum vorderen Bob. Das Auffahren auf andere Fahrzeuge ist strengstens untersagt. Bei einem Auffahrunfall haftet der Fahrer des hinteren Bobs für alle Folgen.
Die Strecke ist bei nassem und vereistem Wetter gesperrt. Beenden Sie die Abfahrt, wenn es zu regnen beginnt. Ausnahme: Eine vorsichtige Nutzung der Strecke bei Nässe ist nur erlaubt, wenn das Betriebspersonal zusätzliche Nässebremsabdeckungen an den Schlitten anbringt. Ein Sicherheitsabstand von 50 m ist einzuhalten. Achtung: Längere Bremswege und seitliches Schwingen der Schlitten.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Fahren Sie nicht zu langsam und halten Sie nur im Notfall an.
Richten Sie sich immer in Fahrtrichtung aus – niemals umdrehen, hinlegen oder knien. Beachten Sie alle Verkehrsschilder und konzentrieren Sie sich besonders auf den nächsten Streckenabschnitt (mindestens 25 m) vor Ihnen.
Die größere Person – der Fahrer – sitzt immer auf dem hinteren Sitz. Halten Sie stets beide Hände an den Bremshebeln. Berühren Sie niemals die Strecke! Der Fahrer muss freie und gute Sicht auf die Strecke haben.
Kinder über 3 Jahre dürfen diese Anlage benutzen. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Strecke nur zusammen mit einer älteren Person (über 10 Jahre) benutzen, die mit der Anlage vertraut gemacht wurde, um einen Zweisitzer-Bob zu benutzen und der vom Aufsichtspersonal die volle Verantwortung übertragen wurde.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wer diese Bedingungen nicht beachtet, wird unverzüglich von der Anlage ausgeschlossen. Mit der Zahlung oder dem Kauf eines Tickets akzeptieren Sie diese Bedingungen unwiderruflich. Alle Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.